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AGB - Musikunterricht
Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgmeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und regeln ausschließlich den Bereich Musikunterricht.
Stand: 01. Januar 2025
§1 Unterrichtsangebot
(1) Der Musikunterricht kann online oder vor Ort stattfinden. Inhalt, Dauer und Häufigkeit des Unterrichts richten sich nach der jeweiligen Buchung oder individuellen Vereinbarung.
(2) Der Musikunterricht umfasst:
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Instrumentalunterricht
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Gesangsunterricht
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Dirigierunterricht
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Musiktheorie
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Private Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
(3) Unterrichtsformen sind:
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Einzelunterricht
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Gruppenunterricht
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Ensembleunterricht
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Schnupperkurse
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Workshops
(4) Ziel ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Instrument, der Stimme, dem Dirigat und der Musiktheorie.
§2 Unterrichtszeiten und -ausfall
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Bei Verhinderung der Lehrkraft wird der Unterricht wenn nötig im Rahmen der 36 vereinbarten Unterrichtseinheiten im Jahr (18 Unterrichtseinheiten im Halbjahr) nachgeholt. Der Vertragspartner darf Angebote zur Nachholung nur aus wichtigem Grund ablehnen. Als Nachholtermine kommen auch Wochenendtage und/oder Ferientage in Frage.
(3) Erscheint der/die SchülerIn nicht zum vereinbarten Unterricht, kommt sie/er in Annahmeverzug. Für den/die VertragspartnerIn besteht die Pflicht, die Lehrkraft unaufgefordert und unverzüglich über den Unterrichtsausfall zu informieren (Aufklärungspflicht). Kommt VertragspartnerIn der Aufklärungspflicht schuldhaft nicht nach oder hat das Nichterscheinen von SchülerIn zum Unterricht zu vertreten, so kann die leistungsfähige und leistungsbereite Lehrkraft die vereinbarte Vergütung verlangen.
VertragspartnerIn bleibt es dann unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht oder niedriger angefallen ist. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch den/die SchülerIn hat 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft zu erfolgen. Der/die SchülerIn verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des/der SchülerIn oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.
§3 Unterrichtsgebühren und Zahlungen
(1) Die Höhe der Unterrichtsgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste, der jeweiligen Buchung oder individuellen Vereinbarung.
(2) Zahlungen erfolgen im Voraus, entweder pro Stunde, monatlich oder im Rahmen eines Abonnements.
§4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.
§5 Abonnements
(1) Bei Abschluss eines Unterrichts-Abonnements verlängert sich dieses automatisch um einen Monat, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
§6 Honoraranhebung
Die Parteien sind sich einig, dass nach einer Dauer des Vertragsverhältnisses von mindestens vier Monaten eine Erhöhung des vereinbarten Unterrichtsentgelts durch die Lehrkraft möglich ist. Die Erhöhung muss dem/der VertragspartnerIn mindestens sechs Wochen vor dem Erhöhungstermin in Textform mitgeteilt werden, um das Recht ausüben zu können, den Unterrichtsvertrag unter Beachtung einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung kündigen zu können. Macht der/die VertragspartnerIn vom Recht der Kündigung keinen Gebrauch, gilt die Erhöhung der Unterrichtsgebühr ab dem Erhöhungszeitpunkt als genehmigt, sofern der/die SchülerIn den Unterricht annimmt.
§7 Vertragsbeendigung
(1) Zur Wirksamkeit einer Kündigung genügt die Textform. Empfohlen wird die Schriftform, um Missbrauch auszuschließen.
(2) Die ersten drei Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit kann der Unterrichtsvertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos beendet werden. Bereits erteilte Unterrichtseinheiten sind in jedem Fall zu vergüten. Erfolgt keine Kündigung bis spätenstens zum Ende der dritten Unterrichtseinheit, läuft der Vertrag automatisch zu den verienbarten Bedingungen weiter.
(3) Jede Vertragspartei kann den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 626 BGB). Diese ist der anderen Vertragspartei innerhalb von 2 Wochen nach dem Ereignis zu erklären, auf das die Kündigung gestützt wird. Diese außerordentliche Kündigung ist zu begründen.
(4) Der Unterrichtsvertrag wird zunächst für die vereinbarte Erstlaufzeit von 6 Monaten geschlossen. Erfolgt keine Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit, verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Nach Verlängerung kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
§8 Feiertage, Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen im Land Hessen, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Unterrichtsentgelt hat.
§9 Auftritt in der Öffentlichkeit
Der/die SchülerIn soll an öffentlichen Aufführungen Dritter, die das Unterrichtsfach betreffen, nur nach vorheriger Zustimmung der Lehrkraft teilnehmen (§626 BGB). Diese darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (z. B. SchülerIn überschätzt sich bei der Auswahl des Musikstücks).
§10 Veröffentlichung von Fotos und anderen Bildaufnahmen
(1) Die Anfertigung, Speicherung und Nutzung von Fotos, Videoaufnahmen oder sonstigen bildlichen Darstellungen, auf denen der Kunde erkennbar ist, darf ausschließlich nach ausdrücklicher, gesonderter und freiwilliger Zustimmung des Kunden erfolgen. Diese Zustimmung wird beim Abschluss des Abonnements oder der Buchung von Dienstleistungen aktiv eingeholt, beispielsweise durch das Setzen eines gesonderten Häkchens im Anmeldeformular. Mit dieser Einwilligung erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass die erstellten Fotos oder Videoaufnahmen für Zwecke der öffentlichen Darstellung, Werbung, Social-Media-Veröffentlichung und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit des Anbieters genutzt werden dürfen. Der Kunde wird vor Abgabe der Einwilligung umfassend darüber informiert, welche Bildaufnahmen angefertigt werden, in welchem Umfang sie genutzt werden und dass er die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann.
(2) Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Anbieter zu richten.
(3) Ohne eine solche gesonderte Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung personenbezogener Bild- oder Videoaufnahmen.
§11 Unterrichtsmaterialien
Eventuell bereitgestellte Noten, Aufnahmen oder Lernmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet werden.
§12 Haftung
Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Lehrkraft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ebenso wird eine Haftung für mitgebrachte Instrumente, Gegenstände oder technische Probleme beim Online-Unterricht ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.